- herantragen
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1. etwas \herantragen bis zu einem Ort tragen, herbeitragen2. 〈fig.〉 eine Angelegenheit an jmdn. \herantragen ihm gegenüber vorbringen, zum Ausdruck bringen● wir müssen die Sache einmal an ihn \herantragen; an die Betriebsleitung wurde der Wunsch herangetragen◆ Die Buchstabenfolge her|an... kann auch he|ran... getrennt werden.
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he|r|ạn|tra|gen <st. V.; hat:1. in die Nähe, an den Ort des Sprechenden, an eine bestimmte Stelle tragen:er trug Holz für den Kamin heran.2. (ein Anliegen o. Ä.) jmdm. gegenüber vorbringen:an die Regierung herangetragene Wünsche.* * *
he|rạn|tra|gen <st. V.; hat: 1. in die Nähe, an den Ort des Sprechenden, an eine bestimmte Stelle tragen: wenn sich ein Weibchen eingefunden hat und nun dauernd in der Mulde sitzen bleibt und die vom Männchen herangetragenen Zweige ordnet (Lorenz, Verhalten I, 233). 2. (ein Anliegen o. Ä.) jmdm. gegenüber vorbringen: Offerten und Angebote regionaler und überregionaler Firmen, die spontan an die Direktion des Unternehmens herangetragen worden sind, stehen noch zur Diskussion (Nordschweiz 29. 3. 85, 9); an die Regierung herangetragene Wünsche.
Universal-Lexikon. 2012.